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   OVG Niedersachsen, 01.08.2017 - 13 LA 164/17   

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https://dejure.org/2017,28848
OVG Niedersachsen, 01.08.2017 - 13 LA 164/17 (https://dejure.org/2017,28848)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.08.2017 - 13 LA 164/17 (https://dejure.org/2017,28848)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. August 2017 - 13 LA 164/17 (https://dejure.org/2017,28848)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.08.2017 - 13 LA 164/17
    Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458; BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, juris).

    Zwar dürfen insoweit die Darlegungserfordernisse nicht überspannt werden, weil sich ein nicht auf das jeweilige Rechtsgebiet spezialisierter Rechtsanwalt mit zumutbarem Aufwand Erkenntnisse über das in vergleichbaren Streitverfahren übliche Maß an Komplexität nicht beschaffen kann, während sie dem angerufenen Gericht ohne weiteres zugänglich sind (BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, juris Rn. 17).

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.08.2017 - 13 LA 164/17
    Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458; BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, juris).
  • BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 382/05

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.08.2017 - 13 LA 164/17
    Zwar ist bei den Darlegungserfordernissen zu beachten, dass sie nicht in einer Weise ausgelegt und angewendet werden, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 12.3.2008 - 2 BvR 378/05 - BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschl. v. 24.1.2007 - 1 BvR 382/05 - BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 21.1.2000 - 2 BvR 2125/97 -, jeweils zit. nach juris).
  • BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 378/05

    Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Ablehnung eines Antrags auf Zulassung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.08.2017 - 13 LA 164/17
    Zwar ist bei den Darlegungserfordernissen zu beachten, dass sie nicht in einer Weise ausgelegt und angewendet werden, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 12.3.2008 - 2 BvR 378/05 - BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschl. v. 24.1.2007 - 1 BvR 382/05 - BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 21.1.2000 - 2 BvR 2125/97 -, jeweils zit. nach juris).
  • BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer türkischen Asylbewerberin

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.08.2017 - 13 LA 164/17
    Zwar ist bei den Darlegungserfordernissen zu beachten, dass sie nicht in einer Weise ausgelegt und angewendet werden, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 12.3.2008 - 2 BvR 378/05 - BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschl. v. 24.1.2007 - 1 BvR 382/05 - BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 21.1.2000 - 2 BvR 2125/97 -, jeweils zit. nach juris).
  • BVerwG, 16.02.2007 - 7 B 8.07

    Inhaltsbestimmung des Eigentums; Sozialpflichtigkeit des Eigentums; Duldung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.08.2017 - 13 LA 164/17
    Dass die zu duldenden Maßnahmen bereits vorgenommen worden sind, steht einer Anordnung nach § 93 WHG nicht entgegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.2.2007 - 7 B 8/07 -, juris Rn. 16; VGH Mannheim, Beschl. v. 9.3.2010 - 3 S 1537/08 -, juris Rn. 7 m. w. N.; Reinhardt/Czychowski, WHG, 11. Aufl. 2014, § 93 Rn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2010 - 3 S 1537/08

    Duldungsanordnung nach § 88 Abs. 2 WasG BW; "Ausführung eines Unternehmens"

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.08.2017 - 13 LA 164/17
    Dass die zu duldenden Maßnahmen bereits vorgenommen worden sind, steht einer Anordnung nach § 93 WHG nicht entgegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.2.2007 - 7 B 8/07 -, juris Rn. 16; VGH Mannheim, Beschl. v. 9.3.2010 - 3 S 1537/08 -, juris Rn. 7 m. w. N.; Reinhardt/Czychowski, WHG, 11. Aufl. 2014, § 93 Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 11.09.2018 - 10 LA 9/18

    Amtsermittlungsgrundsatz; Aufklärungsrüge; Erfüllung; Gehörsverstoß; rechtliches

    Ist das angegriffene Urteil auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, müssen zudem hinsichtlich aller dieser Begründungen die Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrunds erfüllt sein (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 21.06.2018 - 5 LA 104/17 -, juris Rn. 2, und vom 01.08.2017 - 13 LA 164/17 -, juris Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 04.09.2018 - 10 LA 45/18

    Bestimmtheit; Forstwirtschaft; forstwirtschaftliche Regeln; Genehmigung;

    Ist das angegriffene Urteil auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, müssen zudem hinsichtlich aller dieser Begründungen die Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrunds erfüllt sein (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 21.06.2018 - 5 LA 104/17 -, juris Rn. 2, und vom 01.08.2017 - 13 LA 164/17 -, juris Rn. 3).
  • VG Augsburg, 17.01.2022 - Au 9 K 21.1532

    Abwasserkanal (Mischsystem), Duldungsanordnung, Verlegung einer Abwasserleitung

    Die Duldungsverpflichtung schließt auch ein kurzfristig erforderlich werdendes Betretungsrecht der betroffenen Grundstücke ein (vgl. NdsOVG, B.v. 1.8.2017 - 13 LA 164/17 - Rn. 6; Zöllner in S/Z/D/K, § 93 WHG Rn. 29; Czychowski/Reinhardt, a.a.O., § 93 Rn. 5).
  • OVG Thüringen, 30.06.2021 - 4 EO 62/21

    Duldung des Betriebes und der Unterhaltung eines Regenrückhaltebeckens

    Hierzu hat die Vorinstanz die Überlegungen des OVG Niedersachsen (Beschluss vom 1. August 2017 - 13 LA 164/17 - juris) zur (Nicht-) Duldungspflicht eines Hochbehälters herangezogen; diese Überlegungen seien hier nahtlos übertragbar, da ein Hochbehälter im Bereich der Trinkwasserversorgung eine ganz ähnliche Aufgabe erfülle wie ein Regenrückhaltebecken bei der Abwasserentsorgung.
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